...

NIS-2-Richtlinie: Was jetzt auf Unternehmen zukommt – und wie Sie sich vorbereiten

Die Umset­zung der NIS-2-Richt­li­nie nimmt Fahrt auf. Unter­neh­men, die sich jetzt nicht vor­be­rei­ten, ris­kie­ren Sicher­heits­lü­cken, Buß­gel­der und ope­ra­ti­ve Einschränkungen.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die EU-Richt­li­nie „NIS‑2“ (Net­work and Infor­ma­ti­on Secu­ri­ty Direc­ti­ve 2.0) ist die über­ar­bei­te­te Ver­si­on der ursprüng­li­chen NIS-Richt­li­nie aus dem Jahr 2016. Ziel ist es, die Cyber-Resi­li­enz kri­ti­scher Infra­struk­tu­ren und digi­ta­ler Diens­te in der gesam­ten EU zu erhö­hen. Die neue Ver­si­on erwei­tert den Gel­tungs­be­reich deut­lich – vie­le Unter­neh­men, die bis­her nicht betrof­fen waren, müs­sen nun handeln.

Mit der NIS‑2 wer­den Min­dest­an­for­de­run­gen an die IT-Sicher­heit und das Risi­ko­ma­nage­ment für eine Viel­zahl von Bran­chen fest­ge­legt – dar­un­ter Gesund­heits­we­sen, Ener­gie, Trans­port, digi­ta­le Diens­te, Abfall­wirt­schaft, Lebens­mit­tel­pro­duk­ti­on und vie­le mehr. Auch klei­ne­re Unter­neh­men kön­nen betrof­fen sein, wenn sie als sys­tem­re­le­vant ein­ge­stuft wer­den oder Teil einer kri­ti­schen Lie­fer­ket­te sind.

Wer ist betroffen?

Die NIS-2-Richt­li­nie unter­schei­det zwi­schen „wesent­li­chen Ein­rich­tun­gen“ und „wich­ti­gen Ein­rich­tun­gen“. Bei­de Grup­pen unter­lie­gen Mel­de­pflich­ten und müs­sen ange­mes­se­ne tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zum Schutz ihrer IT-Sys­te­me ergreifen.

  • Wesent­li­che Ein­rich­tun­gen: z. B. Ener­gie­ver­sor­ger, Kran­ken­häu­ser, Trinkwasserversorger
  • Wich­ti­ge Ein­rich­tun­gen: z. B. IT-Dienst­leis­ter, pro­du­zie­ren­des Gewer­be, Post- und Kurierdienste

Beson­ders rele­vant: Auch Unter­neh­men mit 50 oder mehr Mit­ar­bei­ten­den oder einem Jah­res­um­satz von min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro kön­nen unter die Richt­li­nie fal­len – unab­hän­gig von ihrer Branche.

Was fordert die NIS‑2 konkret?

Unter­neh­men müs­sen kon­kre­te Maß­nah­men umset­zen, um ihre IT-Infra­struk­tur zu schüt­zen und Cyber­an­grif­fe früh­zei­tig zu erken­nen. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Risi­ko­ana­ly­sen und Sicherheitskonzepte
  • Busi­ness Con­ti­nui­ty und Disaster-Recovery-Pläne
  • Regel­mä­ßi­ge Sicher­heits­up­dates und Patch-Management
  • Netz­werk­seg­men­tie­rung und Zugriffskontrollen
  • Awa­re­ness-Schu­lun­gen für Mitarbeitende
  • Ver­pflich­ten­de Mel­de­fris­ten bei Sicher­heits­vor­fäl­len (bin­nen 24 Stunden)

Die Anfor­de­run­gen sind nicht nur tech­ni­scher, son­dern auch orga­ni­sa­to­ri­scher Natur. Geschäfts­füh­run­gen sind expli­zit in der Ver­ant­wor­tung und kön­nen bei Ver­stö­ßen per­sön­lich haft­bar gemacht werden.

Aktueller Stand der Umsetzung in Deutschland

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern und für Hei­mat (BMI) hat im Juni 2025 einen über­ar­bei­te­ten Refe­ren­ten­ent­wurf zur natio­na­len Umset­zung der NIS‑2 ver­öf­fent­licht. Die­ser kon­kre­ti­siert, wie die Richt­li­nie in deut­sches Recht über­führt wer­den soll. Der Ent­wurf sieht unter ande­rem vor:

  • Ein­füh­rung eines zen­tra­len Mel­de­por­tals für Sicherheitsvorfälle
  • Ver­pflich­ten­de Regis­trie­rung betrof­fe­ner Unter­neh­men bei der natio­na­len Cybersicherheitsbehörde
  • Erwei­ter­te Prüf- und Sank­ti­ons­be­fug­nis­se für Aufsichtsbehörden

Die end­gül­ti­ge Ver­ab­schie­dung des Geset­zes wird für Ende 2025 erwar­tet. Unter­neh­men soll­ten jedoch nicht bis zur letz­ten Minu­te war­ten, son­dern jetzt mit der Umset­zung begin­nen – die Anfor­de­run­gen sind kom­plex und erfor­dern Zeit.

Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Die Erfah­rung zeigt: Sicher­heits­ar­chi­tek­tu­ren las­sen sich nicht über Nacht auf­bau­en. Gera­de klei­ne­re Unter­neh­men ver­fü­gen oft nicht über eige­ne IT-Abtei­lun­gen oder die not­wen­di­gen Res­sour­cen, um die regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen allei­ne umzu­set­zen. Gleich­zei­tig dro­hen bei Nicht­ein­hal­tung emp­find­li­che Buß­gel­der – in der NIS‑2 sind Stra­fen von bis zu 10 Mil­lio­nen Euro oder 2 % des welt­wei­ten Jah­res­um­sat­zes vorgesehen.

Dar­über hin­aus kann ein Sicher­heits­vor­fall nicht nur recht­li­che, son­dern auch wirt­schaft­li­che Fol­gen haben. Repu­ta­ti­ons­ver­lust, Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le und der Ver­lust sen­si­bler Daten sind nur eini­ge der Risiken.

So gehen Unternehmen jetzt richtig vor

Um NIS-2-kon­form zu wer­den, soll­ten Unter­neh­men sys­te­ma­tisch vorgehen:

  1. Ist-Ana­ly­se: Wel­che Sys­te­me, Pro­zes­se und Daten sind betroffen?
  2. Risi­ko­be­wer­tung: Wo bestehen Schwach­stel­len und Bedrohungen?
  3. Maß­nah­men­pla­nung: Wel­che Sicher­heits­maß­nah­men müs­sen ein­ge­führt oder ver­bes­sert werden?
  4. Schu­lung: Mit­ar­bei­ten­de sen­si­bi­li­sie­ren und schulen
  5. Doku­men­ta­ti­on: Alle Maß­nah­men und Pro­zes­se müs­sen nach­voll­zieh­bar doku­men­tiert werden

IT-Dienst­leis­ter mit Exper­ti­se in IT-Sicher­heit und Com­pli­ance kön­nen dabei unter­stüt­zen, maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen zu ent­wi­ckeln – von der Risi­ko­ana­ly­se bis zur tech­ni­schen Umsetzung.

Wie JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH Sie unterstützen kann

Als erfah­re­ner Part­ner im Bereich IT-Sicher­heit und Infra­struk­tur beglei­ten wir Unter­neh­men bei der Umset­zung der NIS-2-Richt­li­nie. Wir ana­ly­sie­ren bestehen­de Sys­te­me, iden­ti­fi­zie­ren Risi­ken und ent­wi­ckeln indi­vi­du­el­le Sicher­heits­kon­zep­te, die nicht nur den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen, son­dern auch wirt­schaft­lich sinn­voll sind.

Unser Leis­tungs­port­fo­lio umfasst u. a.:

  • IT-Sicher­heits­au­dits und Risikoanalysen
  • Imple­men­tie­rung von Sicher­heits­richt­li­ni­en und tech­ni­schen Schutzmaßnahmen
  • Awa­re­ness-Schu­lun­gen für Mitarbeitende
  • Not­fall­kon­zep­te und Wiederherstellungspläne
  • Unter­stüt­zung bei der Mel­de­pflicht und Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Behörden

Wir wis­sen, dass jedes Unter­neh­men anders ist – des­halb set­zen wir auf per­sön­li­che Bera­tung und prag­ma­ti­sche Lösun­gen, die im All­tag funktionieren.

Fazit: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist

Die NIS-2-Richt­li­nie wird die Anfor­de­run­gen an die IT-Sicher­heit in Unter­neh­men nach­hal­tig ver­än­dern. Wer jetzt die rich­ti­gen Schrit­te ein­lei­tet, schützt nicht nur sein Unter­neh­men vor Cyber­be­dro­hun­gen, son­dern sichert auch lang­fris­tig die eige­ne Wett­be­werbs­fä­hig­keit. Die Zeit zum Han­deln ist jetzt.

Sie möch­ten wis­sen, ob Ihr Unter­neh­men von der NIS‑2 betrof­fen ist oder wie Sie die Anfor­de­run­gen effi­zi­ent umset­zen kön­nen? Dann spre­chen Sie mit uns – wir bera­ten Sie ger­ne indi­vi­du­ell und unter­stüt­zen Sie mit pra­xis­na­hen Lösungen.

Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te – gemein­sam machen wir Ihre IT zukunftssicher!