Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
- Ein Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
- Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Ein Kunde im Sinne dieser AGB ist jede Person, die sich in einem Geschäftsverhältnis mit der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH befindet oder in einem Anbahnungsverhältnis dazu.
§ 2 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH.
- Jegliche Vereinbarungen in einer Geschäftsbeziehung mit der JARVIS IT- Dienstleistungen GmbH über diese AGB hinaus sind schriftlich zu fassen. Gleiches gilt für Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB.
- Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH schriftlich bestätigt wurden.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind nicht bindend. Jegliche Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden, werden erst verbindlich nach einer von der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH erklärten schriftlichen Bestätigung. Angaben von Seiten der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH in Bezug auf Liefertermine, Lieferfristen, Leistungsbeschreibungen, technischen Daten, Zeichnungen, Dokumentationen, Konzepte, Fotos, Abbildungen, Gewichte und Maße sind unverbindlich, soweit die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH diese Angaben nicht in ihrer Auftragsbestätigung als verbindlich festlegt. Dies gilt insbesondere für solche Angaben in den Angeboten.
- Sofern ein Verbraucher Ware auf elektronischem Wege bestellt, so wird die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar und kann allerdings mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Ebenso wird bei einer elektronischen Bestellung der Vertragstext seitens der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E‑Mail zugeschickt.
- Sobald ein Kunde Ware bestellt, erklärt er verbindlich, die Ware gemäß seiner Bestellung zu erwerben. Die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH hat nach einer solchen Bestellung das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Bestellungseingang diese Bestellung und damit das Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme wird entweder schriftlich erklärt oder durch konkludentes Verhalten, d.h., durch Auslieferung der Ware.
- Jeder Vertragsschluss mit der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH erfolgt unter der Bedingung der rechtzeitigen Lieferung durch die Lieferanten und Distributoren der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH und dabei unter der Zusatzbedingung, dass die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und eine Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- Sofern ein Kunde erteilte Aufträge ganz oder teilweise zurückzieht/storniert kann die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH Schadensersatz entsprechend den bereits entstandenen Kosten / geleisteten Stunden geltend
§ 4 Entgelt
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich Fracht, Verpackung, Transport– und Reisekosten.
- Zahlungen sind sofort bei Rechnungsstellung fällig, sofern nicht eine andere Fälligkeit vereinbart wurde.
- Ein Kunde kommt in Verzug, nach dem Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Fälligkeit einer Zahlung leistet. Ein Verbraucher hat die Geldschuld im Verzug mit 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen, ein Unternehmer mit 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz. Gegenüber dem Unternehmer kann auch ein höherer Verzugsschaden geltend gemacht werden, sofern dieser nachgewiesen wird.
- Die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 5 Aufrechnung
- Ein Kunde kann gegenüber der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH nur aufrechnen, sofern sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt wurde oder von Seiten der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH schriftlich anerkannt wurde.
- Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im selben Vertragsverhältnis möglich und nicht vertragsübergreifend.
§ 6 Lieferbedingungen
- Sobald die Auftragsbestätigung der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH beim Kunden eingegangen ist, beginnt die Lieferzeit. Ein früherer Beginn kommt nicht in Betracht. Insbesondere kann die Lieferzeit erst beginnen, wenn alle Ausführungseinzelheiten abgeklärt sind und der Kunde alle Voraussetzungen der Ausführung eines Geschäftsverhältnisses erfüllt hat. Eine Verzögerung in der Ausführung der Geschäftsverhältnisse aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, befreit die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH von ihren Lieferterminen.
- Unter dem Erfordernis von betrieblichen Gründen ist die JARVIS IT- Dienstleistungen GmbH dazu berechtigt, Teillieferungen auszuführen. Dabei können auch Teilzahlungen verlangt werden.
- Leistungen und Lieferungen und auch in sich abgeschlossene Teilleistungen und Teillieferungen sind am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Termin vom Kunden abzunehmen. Der Kunde befindet sich in Annahmeverzug, wenn er die Abnahme nicht rechtzeitig erledigt. Als Annahmeverweigerung zählt das Nichtleisten einer Zahlung zum vereinbarten Termin, wenn Zahlung bei Lieferung vereinbart wurde. Bei Annahmeverzug oder Annahmeverweigerung behält es sich die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH vor, Schadensersatz für die entstandenen Kosten und Aufwendungen zu verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware vor, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
- Die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH behält sich bei Verträgen mit Unternehmern das Eigentum an der Ware vor, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
- Der Kunde ist verpflichtet, die auf diese Art und Weise überlassene Ware entsprechend ihrer Bestimmung und pfleglich zu behandeln. Etwaig fällige Wartungs- oder Überwachungsarbeiten hat der Kunde auf eigene Rechnung durchzuführen.
- Beschädigungen der Ware, deren Untergang oder den Zugriff Dritter darauf hat der Kunde der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für einen Besitzerwechsel oder einen Adresswechsel des Kunden.
- Bei Missachtung der Punkte c) und d), bei Zahlungsverzug und bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die überlassene Ware heraus zu verlangen.
- Im ordentlichen Geschäftsgang ist der Unternehmer berechtigt, die Ware weiter zu veräußern. Dabei hat er der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH jetzt schon alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages abzutreten, die er durch die Weiterveräußerung erhält. Die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH nimmt diese Abtretung an. Der Unternehmer ist berechtigt, auch nach dieser Abtretung die Forderungen einzuziehen und JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sofern der Unternehmer in Zahlungsverzug kommt.
- Eine Verarbeitung oder Bearbeitung der Ware durch den Unternehmer geschieht immer im Namen und im Auftrag der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH. Wird Ware der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH mit anderer Ware verarbeitet, so erhält die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH an der neuen Sache ein Miteigentumsrecht im Verhältnis des Werts der von JARVIS IT- Dienstleistungen GmbH gelieferten Gegenstände zu den anderen verarbeiteten Sachen. Dasselbe gilt bei Vermischung.
- Ein Verstoß gegen die Pflichten der vorgenannten Punkte verpflichtet den Kunden zum Ersatz des entstandenen Schadens. Darunter fallen insbesondere entstehende Kosten für Wertminderungen und für die Demontage.
- Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden, darf die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
§ 8 Gefahrübergang
- Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache erst mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Käufer über. Dies gilt auch beim Versendungskauf.
- Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf mit einem Unternehmer geht die Gefahr mit der Auslieferung der Sache an den Frachtführer, Spediteur oder einer sonst für die Versendung bestimmten Person auf den Käufer über.
- Einer Übergabe kommt es gleich, sofern der Kunde in Annahmeverzug kommt.
§ 9 Gewährleistung
- Bei der Sachmängelhaftung einem Kunden gegenüber hat die JARVIS IT- Dienstleistungen GmbH zunächst die Wahl, nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
- Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
- Nur wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen. Dies gilt nicht bei nur geringfügigen vertraglichen Verstößen, z. B. bei nur geringfügigen Mängeln.
- Die Ansprüche auf Nacherfüllung sind ausgeschlossen, sofern ohne die Zustimmung der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH Veränderungen an den Lieferungen und/oder Leistungen vorgenommen wurden. Seitens der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH wird für Arbeiten nur eine Gewährleistung übernommen für selbst oder durch Erfüllungsgehilfen ausgeführte Lieferungen und/oder Leistungen.
- Die Verbraucher sind dazu verpflichtet, die JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH binnen einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, an dem der vertragswidrige Zustand der Sache festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich zu unterrichten. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Verbraucher möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Verbrauchers dar. Für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trägt der Verbraucher die Beweislast. Ebenso trägt er die Beweislast für seine Kaufentscheidung, wenn er durch unzutreffende Aussagen des Herstellers zum Kauf verleitet wurde und die Beweislast für die Mangelhaftigkeit einer gebrauchten Kaufsache.
- Die Unternehmer sind dazu verpflichtet, der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH offensichtliche Mängel binnen einer Frist von 2 Wochen ab dem Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ansonsten sind die entsprechenden Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Unternehmer trägt die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen.
- Tritt der Kunde nach erfolgloser Nacherfüllung vom Vertrag zurück, so steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Verlangt der Kunde nach erfolgloser Nacherfüllung Schadensersatz, so bleibt die Ware beim Kunden, sofern ihm das zuzumuten ist. Der Schadensersatz beschränkt sich hierbei auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei Arglist.
- Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Ablieferung einer neuen Sache und 1 Jahr bei Ablieferung einer gebrauchten Sache.
- Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Das gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Buchstabe f) dieser Bestimmung).
- Bei Unternehmern gilt als vereinbarte Beschaffenheit der Sache grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Als vereinbarte Beschaffenheitsangaben zählen nicht etwaige öffentliche Äußerungen des Herstellers, Anpreisungen oder Werbungen.
- Garantien im rechtlichen Sinne werden von der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH nicht vergeben. Davon unberührt bleiben Herstellergarantien.
§ 10 Haftungsbeschränkung
- Die Haftung der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware unmittelbaren, vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt genauso bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH. Gegenüber Unternehmern entfällt die Haftung der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
- Die Beschränkungen in Buchstabe a) berühren nicht die Ansprüche aus Produkthaftung.
- Die Beschränkungen in Buchstabe a) berühren ferner nicht Ansprüche wegen Körper- und Gesundheitsschäden oder wegen Verlust des Lebens, die der JARVIS IT-Dienstleistungen GmbH zurechenbar sind.
- Diese Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei Arglist.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt bei Kunden, die in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden unter Einbeziehung der AGB ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen. Eine ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. (Stand: 18.02.2020)